Die Zubereitung muss so hergestellt sein, dass sie homogen bleibt und whrend der Befrderung keine Phasentrennung erfolgt. Den Vorschriften des ADR unterliegen nicht Zubereitungen mit niedrigem Nitrocellulosegehalt, die keine gefhrlichen Eigenschaften aufweisen, wenn sie den Prfungen fr die Bestimmung ihrer Detonations-, Deflagrations- oder Explosionsfhigkeit bei Erwrmung unter Einschluss nach den Prfungen der Prfreihen 1 a), 2 b) und 2 c) des Teils I des Handbuchs Prfungen und Kriterien unterzogen werden, und die sich nicht wie entzndbare feste Stoffe verhalten, wenn sie der Prfung N.1 des Handbuchs Prfungen und Kriterien Teil III Unterabschnitt 33.2.4 unterzogen werden (fr diese Prfungen muss der Stoff in Plttchenform - soweit erforderlich - gemahlen und gesiebt werden, um die Korngre auf weniger als 1,25 mm zu reduzieren).